Infoblatt gegen die Gerüchteküche

Presseerklärung von: 
ver.di Vertrauensleute-Leitung Uniklinikum Göttingen

Flugblatt als PDF downloaden Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Haus kocht die Gerüchteküche über. Wir halten es deshalb für notwendig, mit Informationen dafür zu sorgen, dass über Tatsachen und nicht über Spekulationen diskutiert wird. Um was für Gerüchte geht es? Zum Beispiel wird behauptet, dass ver.di bereits vor langem mit dem Vorstand etwas bezüglich der Ausgründung der Gastronomie ausgehandelt und eingetütet hätte. Für dieses Gerücht gibt es keine Grundlage! Der Vorstand plant, bestimmte Bereiche der Klinik auszugründen. Gegen die Pläne des Vorstands haben ver.di-Mitglieder in den einzelnen Bereichen wie Gastronomie, HWD, Betriebstechnik etc. Vertreterinnen und Vertreter für die betriebliche Tarifkommission gewählt. Nur diese gewählte Tarifkommission entscheidet, ob und worüber verhandelt wird! Arbeitgeber können ohne jede Zustimmung der Beschäftigten jederzeit ausgründen. Mit der Drohung auszugründen kann der Arbeitgeber versuchen, Verhandlungen über zum Beispiel §15 Absatz 3 TV-L zu erzwingen. Die Anwendung dieses Paragraphen ist bei uns an der Klinik umstritten. Worum geht es in diesem Paragraphen? § 15 Absatz 3 TV-L Hier ist geregelt, dass in Bereichen, die von Ausgründung bedroht sind, alternativ zur Ausgründung die Entgeltgruppen 1-4 reduziert werden können. Originalwortlaut § 15 Abs. 3 TV-L (3) 1) Im Rahmen von landesbezirklichen Regelungen können für an- und ungelernte Tätigkeiten in von Outsourcing und/oder Privatisierung bedrohten Bereichen in den Entgeltgruppen 1 bis 4 Abweichungen von der Entgelttabelle bis zu einer dort vereinbarten Untergrenze vorgenommen werden. 2) Die Untergrenze muss im Rahmen der Spannbreite des Entgelts der Entgeltgruppe 1 liegen. 3) Die Umsetzung erfolgt durch Anwendungsvereinbarung. Solche Verhandlungen wären sinnvoll, um genau diese Ausgründung zu verhindern, die dann durch Tarifflucht sowieso eine massive Entgeltabsenkung zur Folge hätte. Für solche Verhandlungen aber ist es notwendig, dass ver.di einen Verhandlungspartner hat. Der TV-L ist ein Landestarifvertrag. Mit Gründung der Stiftungsuniversität Göttingen hat sich das Land Niedersachsen verpfl ichtet, einen Arbeitgeberverband der Stiftungsuniversitäten zu gründen. Diesem müsste die Stiftungsuniversität beitreten und wäre damit Teil der Tarifgemeinschaft der Länder. Da dieser Arbeitgeberverband bis heute nicht gegründet ist, fehlt jedoch dieser Verhandlungspartner von ver.di. Dies bedeutet aber auch, dass die Behauptungen vom Vorstand und auch von Teilen des Personalrates, es liege jetzt an ver.di, endlich die Verhandlungen aufzunehmen, ins Leere gehen. Solange es keinen Verhandlungspartner für ver.di gibt, kann ver.di keine Verhandlungen führen! Zum Stand der Ausgründung der Gastronomie GmbH ist noch zu sagen, dass am 01.01.2009 alle Gegenstände und Einrichtungen – aber nicht wie geplant die Beschäftigten – in diesen Bereichen auf die GmbH übertragen worden sind. Neueinstellungen werden wie bisher über die Gastronomie GmbH abgewickelt. Die Gastronomie GmbH ist eine 100% Tochtergesellschaft der UMG. Weitere Punkte, die uns in der UMG betreffen könnten, sind: §15 Absatz 3 ATV = Tarifvertrag Altersversorgung. Hier ist geregelt, dass für Betriebe, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befi nden, die Zahlungen an die VBL auf bis zu 2% für die Dauer von 3 Jahren abgesenkt werden können. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Höhe der Zusatzrente. Die Feststellung der wirtschaftlichen Notlage wird durch eine von beiden Tarifparteien zu gleichen Teilen besetzte Kommission getroffen. Originalwortlaut § 15 Absatz 3 ATV (3) 1) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag kann für Mitglieder/Beteiligte einer Zusatzversorgungseinrichtung, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, für die Pflichtversicherung geregelt werden, dass für die Zusage von Leistungen für die Dauer von bis zu drei Jahren bis zu einer Mindesthöhe von zwei v.H. von der nach § 8 Abs. 2 zugesagten Leistung abgewichen werden kann. 2) Entsprechend der Verminderung der Leistungszusage für die bei dem Mitglied/Beteiligten beschäftigten Pfl ichtversicherten reduziert sich für die Mitglieder/Beteiligten insoweit die zu tragende Umlagebelastung bzw. der zu zahlende Beitrag an die Zusatzversorgungseinrichtung. 3) Die Feststellung der wirtschaftlichen Notlage wird durch eine paritätisch besetzte Kommission der betroffenen Tarifvertragsparteien getroffen. 4) Die Regelung kann durch landesbezirklichen Tarifvertrag über die in Satz 1 genannte Dauer verlängert werden. Bisher ist in Niedersachsen auf Länderebene ein solcher Tarifvertrag zur Reduzierung der VBL im Gesundheitswesen nicht abgeschlossen worden. „ZuSi“= Zukunftssicherungs-Tarifvertrag Dabei handelt es sich um einen Tarifvertrag, der die Verhandlungen über vorübergehende Entgeltabsenkungen ermöglichen würde, um Krankenhäusern und Kliniken den Übergang zur Abrechnung nach DRGs = Fallkostenpauschale zu erleichtern. Diese Übergangsphase wird 2009 abgeschlossen sein. Der ZuSi läuft mit Abschluss der Übergangsphase zum 31.12.2009 aus und ist bei uns an der Klinik kein Thema. Wichtig ist für diese Paragraphen, dass sie nur die Möglichkeit für Verhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeber eröffnen. Aber noch einmal: Ob und worüber verhandelt wird, entscheidet unsere betriebliche Tarifkommission! Dem Ergebnis dieser Verhandlungen muss danach in einer Abstimmung von der Mehrheit der ver.di-Mitglieder zugestimmt werden, damit es umgesetzt werden kann. Das, was in vielen Gerüchten behauptet wird, ist also gar nicht möglich! Kein Vertreter von ver.di kann mit dem Vorstand irgendetwas abschließen, was dann für alle gelten würde! Kolleginnen und Kollegen – wem nützen alle diese Gerüchte? Sie dienen unserer Verunsicherung. Sie fördern die Einstellung, dass unsere Meinung nicht zählt und immer über unsere Köpfe hinweg entschieden wird. Dies wird verbreitet in der Hoff nung, dass wir unsere Köpfe einziehen. Wie sich aber gezeigt hat, sind gerade öffentliche Aktionen gegen Ausgründung und Lohnklau die Mittel, um Druck auf die Gegenseite auszuüben und damit unsere Ausgangsbedingungen in den Verhandlungen zu verbessern! Dafür müssen wir so viele wie möglich sein und gemeinsam handeln! Ver.di Vertrauensleute-Leitung Uniklinikum Göttingen V.i.S.d.P.: Elke Nobel, ver.di Landesbezirk Niederdachsen-Bremen, FB 03, Goseriede 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/12400-253, Elke.Nobel@verdi.de

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