Personalrats-Wahlen an der Uniklinik – aber nicht bei den GmbHs….

Alle dürfen wählen, nur wir in der GmbH nicht  –  was soll das denn?

Sind wir blöder? - Nein!
Sind wir weniger wert? - Nie im Leben!
Darf man mit uns eigentlich  Alles machen?? - Nö…


Am 17. Und 18. Januar finden an der Universitätsklinik Göttingen (UMG) Personalratswahlen statt.
Wir als Beschäftigte der Tochtergesell-schaften haben da kein Wahlrecht. Wir gehören eben nicht zur UMG.

Wir ziehen schon wieder den Kürzeren:
Wir haben weniger Lohn und keine gesetzliche Interessenvertretung!

Muss das so bleiben? Es liegt an uns…

Wir dürfen doch einen eigenen Betriebsrat wählen, nach dem Gesetz sollen wir dies sogar!
Dies Recht darf uns niemand verwehren!

Betriebsrat? Was haben wir davon??

Ein Betriebsrat hat Mitbestimmungs-rechte, unter anderem…

• bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten
• bei Grundlagen der Urlaubs-planung und der Dienstplan-gestaltung
• bei Fragen der Ordnung des Betriebs
• Grundlagen der betrieblichen Lohngestaltung (allerdings nicht bei der Lohnhöhe - dafür gibt es Tarifverträge!)
• … und vor jeder beabsichtigter Kündigung ist der Betriebsrat zu hören. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats ist unwirksam!
 
Nur eins sollte uns klar sein: der Betriebsrat kommt nicht von allein!

Genauso wenig wie mehr Lohn!

Nur eins ist sicher:
die Unterstützung von ver.di –
wenn wir uns organisieren und handeln wollen!
Es liegt an uns!