Protest gegen Ausgründung der Gastronomie des Universitätsklinikums
verfasst am Fr, 05.12.2008
"Die Universität hatte bereits 2006 die Streichung von 800 Stellen für 2007 bis 2009 angekündigt. Nun ist geplant, dass die ca. 150 Beschäftigten des Gastronomiebereiches zum Jahreswechsel im Zuge eines Betriebsüberganges in die GastronomieGmbH ausgliedert werden. Damit sollen sie aus dem Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes gehen, um eine niedrigere Bezahlung der Gastronomiebranche durchzusetzen. Die Beschäftigten müssen damit Verluste bis zu 35 % hinnehmen. Gewerkschaftssekretär Horst Roth: der Protest der Beschäftigten soll verhindern, daß man sie z.B. aus dem geltenden Tarifvertrag „rauswirft“."
Foto: Horst Roth / stellv. Geschäftsführer ver.di Bezirk Region Süd-Ost-Niedersachsen bei der Versammlung.
Am 28.10 protestierten über 200 Beschäftigte der Gastronomie und anderer Bereiche der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) zu Beginn der Sitzung des Stiftungsausschuss Universitätsmedizin gegen die geplante Ausgründung und die damit beabsichtigte Lohnsenkung. Als Aufsichtsorgan des Vorstandes der UMG trägt der Stiftungsausschuss die Mitverantwortung für die Entscheidung des Vorstands, die Beschäftigten im Gastronomiebereich zum Jahreswechsel in die Gastronomie GmbH zu überführen. Damit soll eine um bis zu 35% niedrigere Bezahlung im Gaststättengewerbe durchgesetzt werden. Weitere bisher nicht näher benannte Bereiche der UMG sollen ebenfalls ausgegründet werden. Der Stiftungsausschuss hatte bereits 2006 ein weitreichendes Konsolidierungsprogramm beschlossen, dem 800 Stellen in der Zeit bis 2009 zum Opfer fallen. Der stellv. ver.di Geschäftsführer Horst Roth kritisiert, dass schon dieser Personalabbau zu unerträglicher Leistungsverdichtung in der Klinik geführt hat, obwohl die Ursachen für das Haushaltsdefizit nicht bei den Beschäftigten zu suchen ist. Die Deckelung der Betriebskosten durch die Gesundheitsgesetzte sorgen seit Jahren für Unterfinanzierung, Personalabbau und Tarifflucht durch Ausgründung und Privatisierung. Die vom Bundeskabinett hierzu am 24.9.08 beschlossenen Maßnahmen gleichen diese Fehlentwicklung nur zum Teil aus. Vorstand und Stiftungsausschuss sollten sich für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten beim Gesetzgeber stark machen, anstatt gerade den unteren Lohngruppen auch noch den Lohn zu kürzen. Ein zweiter Grund liegt in der mangelhaften Investitionsförderung durch das gesetzlich zuständige Land Niedersachsen. Die Gebäude der UMG sind baulich nicht auf die heutigen medizinischen und organisatorischen Konzepte ausgelegt. Hinzu kommt die energetisch verschwenderische Bausubstanz der 70er Jahre, die sich bei den drastisch gestiegenen Energiekostensteigerungen besonders schmerzlich bemerkbar machen. Horst Roth dazu: Hier sollen der Vorstand und der Stiftungsausschuss beim Land Niedersachsen einen Zuschuss zu den Betriebskosten einfordern, und zwar so lange, wie die UMG mangels fehlender Investitionen die Betriebsabläufe nicht optimieren kann bzw. Energiesparmaßnahmen nicht vorgenommen wurden.