Der Warnstreik am 3.2. war ein großartiger Auftakt

Nachdem der Vorstand durch seine starre Haltung eine Notdienstvereinbarung unmöglich gemacht hatte, setzte er in seinem Newsletter am 2.2. noch einen drauf: Der Streik sei rechtswidrig und daher werde man bei Beteiligung am Streik trotz Dienstverpflichtung ggf. mit Abmahnungen und außerordentlichen Kündigungen reagieren. Dienstverpflichtungen ließ er massenweise für fast alle Beschäftigtengruppen bis hin zum Bauzeichner (natürlich unverzichtbar zur Vermeidung der Gefährdung von Patienten) aussprechen. Das OP-Personal wurde in voller Schichtbesetzung dienstverpflichtet, diejenigen, die im Frei waren, wurden sogar zu Hause angerufen. Was wir von diesen Aktionen halten, haben wir am Streikmorgen in unse- rem Info „Ganztägiger Warnstreik rechtmäßig! Streikrecht verteidigen!“ geschrieben. Es ist unter www.respekt-im-uniklinikum.de nachzulesen. Das gesamte Betriebsinfo könnt ihr hier lesen.
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