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Respekt wird nicht geschenkt, sondern erkämpft!

Aufruf der Beschäftigten der Universitätsmedizin Göttingen zum ganztägigen Warnstreik am 25. Februar 2009 ab Beginn der jeweiligen Frühschicht

Warnstreik am 11.02. in Göttingen

Mittwoch 5h30, windig, schweinekalt… aber die Frisur sitzt!

 

Nach dem Streikauftakt vor einer Woche, wo wir uns fühlten wie die sieben Schwaben und in den

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Aufruf zum regionalen Warnstreik- und Aktionstag am Mittwoch, 11.Februar 2009

Für die Beschäftigten Universitätsmedizin Göttingen.

Nach unserem ersten erfolgreichen Streiktag am 3. Februar rufen wir euch nun zum nächsten Warnstreiktag auf. Erfreulicherweise konnten wir mit dem Vorstand für diesen Tag eine Notdienstvereinbarung abschließen. Ihr könnt sie unter www.region-s-o-n.verdi.de nachlesen.

Hier gibt es den gesamten Flyer zum downloaden.

Solidaritätsadresse

Solinote von: 
Patrick Humke-Focks, MdL
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Euch meine herzlichsten solidarischen Grüße übermitteln und Euch viel Kraft und Erfolg für die weiteren Tarifauseinandersetzungen und für die aktuellen Auseinandersetzungen mit der Klinikleitung in Göttingen wünschen. Eure Forderungen nach mehr Lohn und besseren Arbeitsbedingungen sind berechtigt und Euer Streikrecht legitim. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen oder den Spaltpilz in Eure Reihen treiben.

Neujahrsempfang des Uniklinikums Göttingen, 6. Februar 2009

Freitag nachmittag, Restaurant 2 im Uniklinikum Göttingen, einer der Bereiche im Klinikum, der laut Vorstandsplänen für die Ausgründung und Lohnabsenkung vorgesehen ist. Ausgerechnet hier findet der traditionelle Neujahrsempfang mit geladenen Gästen statt. Auch anwesend, aber nicht geladen: 30 Beschäftigte des Uniklinikums, unter anderem aus den Gastronomie-Bereichen, der Betriebstechnik und der Pflege. Wir stehen mit ca. 30 Kolleginnen und Kollegen, in schwarz gekleidet, Spalier mit den mittlerweile wohl Niedersachsenweit bekannten Plakaten gegen Ausgründung und Lohnklau am Uniklinikum. Die geladenen Gäste kommen nicht umhin, sich durch unser Spalier ins Restaurant zu begeben. Viele schauen verlegen, viele gehen betont forsch hindurch, es gibt aber auch Zuspruch. Ein Professor meint beispielsweise: Wiederholungen machen Punkte nicht besser, aber mit diesem haben Sie einfach Recht.

Aktion Morgenröte – 29. Januar 2009

Am Donnerstag, 29. Januar, verteilten Gewerkschaftsaktivistinnen und –aktivisten zu Frühschichtbeginn an die Kolleginnen und Kollegen den Warnstreikaufruf zum 3. Februar sowie die aktuellen Informationen zu den Notdienstverhandlungen der ver.di Verhandlungsgruppe mit dem Vorstand im Zusammenhang damit. Stimmung an allen Eingängen interessiert und offen. Es gibt einige Diskussionen mit GmbH Beschäftigten, warum sie leider am 3. nicht mitstreiken können, da sie mit ihrem Arbeitsvertrag in der Friedenspflicht sind.

Aktionsbericht 3. Februar – Warnstreik am Uniklinikum Göttingen

An den ab fünf Uhr morgens aufgebauten Streikposten machten die Kolleginnen und Kollegen unmissverständlich deutlich, dass sie die Einschüchterungsversuche des Vorstands am Tag zuvor total daneben finden.

Der Warnstreik am 3.2. war ein großartiger Auftakt

Nachdem der Vorstand durch seine starre Haltung eine Notdienstvereinbarung unmöglich gemacht hatte, setzte er in seinem Newsletter am 2.2. noch einen drauf: Der Streik sei rechtswidrig und daher werde man bei Beteiligung am Streik trotz Dienstverpflichtung ggf. mit Abmahnungen und außerordentlichen Kündigungen reagieren. Dienstverpflichtungen ließ er massenweise für fast alle Beschäftigtengruppen bis hin zum Bauzeichner (natürlich unverzichtbar zur Vermeidung der Gefährdung von Patienten) aussprechen.

Pressemitteilung 4.2.09 Streik im Göttinger Klinikum

Presseerklärung von: 
Ver.di Aktive Göttingen
Ver.di-Streikende sollen abgemahnt werden Der Geschäftsbereichsleiter des Göttinger Klinikums hat am Tag nach dem gestrigen Streik eine ganze Reihe von Beschäftigten vorgeworfen, gegen ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen zu haben, indem sie sich am Dienstag am Streik beteiligt haben. Nach „seiner Auffassung ist die Verweigerung der Arbeitsleistung …als eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu bewerten.“ Klaus Mosbach gibt den Beschäftigten innerhalb einer kurzen Frist Zeit dazu Stellung zu beziehen. Dieses Schreiben ist nach
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